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   BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20   

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https://dejure.org/2020,32760
BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20 (https://dejure.org/2020,32760)
BFH, Entscheidung vom 20.08.2020 - IX S 3/20 (https://dejure.org/2020,32760)
BFH, Entscheidung vom 20. August 2020 - IX S 3/20 (https://dejure.org/2020,32760)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 133a, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1 S 1
    Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133a FGO, § 96 Abs 2 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 S 1 FGO
    Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a, § 96 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    FGO § 133a, § 96 Abs. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und die Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

    Auszug aus BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20
    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BFH, 17.06.2005 - VI S 3/05

    Anhörungsrüge: Anwendungsbereich des § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20
    Ebenso wenig kann mit der Anhörungsrüge eine Begründungsergänzung herbeigeführt werden (BFH-Beschluss vom 17.06.2005 - VI S 3/05, BFHE 209, 419, BStBl II 2005, 614, unter II.2., Rz 13).
  • BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, Rz 2; vom 28.08.2019 - IX S 18/19, BFH/NV 2020, 25, Rz 2).
  • BFH, 28.08.2019 - IX S 18/19

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

    Auszug aus BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, Rz 2; vom 28.08.2019 - IX S 18/19, BFH/NV 2020, 25, Rz 2).
  • FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07

    Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

    Auszug aus BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20
    So hat der Senat darauf hingewiesen, dass das Finanzgericht einer Bestätigung der Mutter des Klägers --in schriftlicher Form oder in Gestalt der vorangegangenen Zeugenaussage-- ebenso wie den im Klageverfahren 3 K 2008/07 (Streitjahre: 2002 bis 2004) exemplarisch vorgelegten Kontoauszügen im Hinblick auf das Fehlen von Zahlungsbelegen für die Streitjahre 2005 bis 2007 gerade keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen habe.
  • BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21

    Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.08.2019 - IX S 18/19, BFH/NV 2020, 25, und vom 20.08.2020 - IX S 3/20, BFH/NV 2021, 37) oder wenn das Gericht den Hinweis auf einen entscheidungserheblichen rechtlichen Gesichtspunkt unterlässt, mit dem auch ein gewissenhafter und rechtskundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht (BFH-Beschluss vom 22.11.2019 - II S 11-13/19 und II S 15-20/19, BFH/NV 2020, 368, Rz 9).
  • FG Münster, 03.12.2020 - 14 V 1655/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von

    Damit kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Finanzgericht indes nicht darlegt werden (BFH-Beschluss vom 20.08.2020 - IX S 3/20, juris).
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